Ihre Immobilie in Spanien: Steuern für Nichtresidenten erklärt
Kurze, klare Antworten auf die Fragen, die Eigentümer am häufigsten stellen.
IRNR und Modelo 210: Steuer für Nichtresidenten
IRNR ist die spanische Einkommensteuer für Nichtresidenten: Menschen, die eine Immobilie in Spanien besitzen, aber woanders wohnen. Die Modelo 210 ist das Formular, mit dem Sie diese Steuer erklären und bezahlen. Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, reichen Sie jedes Jahr eine Erklärung ein, ob vermietet oder nicht.
Mehr lesenModelo 210: Fristen für die Steuererklärung
Für das Steuerjahr 2025 muss die Erklärung zur Eigennutzung bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht sein. Ab dem Steuerjahr 2026 gilt: Vermietung mit zu zahlender Steuer vom 1. bis 20. April des Folgejahres, Eigennutzung vom 1. April bis 31. Dezember. Wer per Lastschrift zahlt, muss ein paar Tage früher einreichen.
Mehr lesenVermietung oder Eigennutzung: Steuer in Spanien
Nutzen Sie die Immobilie selbst, besteuert Spanien ein festes unterstelltes Einkommen auf Basis des Katasterwerts, ohne Abzüge. Vermieten Sie, besteuert Spanien die Mieteinnahmen. Eigentümer in der EU oder im EWR ziehen vorher Kosten ab. Eigentümer anderswo zahlen 24 % auf die Bruttomiete.
Mehr lesenModelo 210 vergessen? So holen Sie Jahre nach
Reichen Sie die vergessenen Jahre selbst ein, bevor das spanische Finanzamt sie findet. Eine verspätete, aber freiwillige Abgabe kostet einen Zuschlag: 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung. Nach 12 Monaten sind es 15 % plus Zinsen. Meldet sich das spanische Finanzamt zuerst, droht eine Strafe von meist 50 % oder mehr.
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